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Aktuelle Informationen zum neuen "Schornsteinfeger-Gesetz":
Sehr geehrte Kundschaft,
Ein weiterer Schritt im Reformprozess des Schornsteinfegerrechts ist zum 1. Januar 2010 vollzogen: Seit Jahresanfang gilt bundesweit eine einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die landesspezifisch ergänzt wird durch die Berliner Überprüfungsverordnung (ÜV). Die Regelungen normieren die zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten. Sie lösen die bislang in Berlin geltende Kehr- und Überprüfungsverordnung und Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung ab. Abhängig von Bauart, Alter und Ausstattung der Feuerungsanlagen können sich aus der Neuregelung Abweichungen beim Ausführungszyklus und der Gebührenerhebung ergeben.
Für Fragen zu den geänderten gesetzlichen Regelungen stehe ich wie immer gern zu Ihrer Verfügung.
Uwe Winter
Ihr Schornsteinfegermeister